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Heiraten im Islam: Was eine islamische Heirat (Nikah) gültig macht

Von Mohanned Farahat, Gründer ·

IslamicKnot auf Deutsch

Heiraten im Islam: Was eine islamische Heirat (Nikah) gültig macht

Heiraten im Islam heißt, einen Vertrag zu schließen: den Nikah. Diese islamische Heirat ist gültig, wenn beide einwilligen, ein Angebot ausgesprochen und angenommen wird und zwei Zeugen dabei sind; die Frau erhält eine Mahr (Brautgabe). Dazu kommt der Wali (Heiratsvormund) der Frau: Für die Mehrheit der Gelehrten ist seine Mitwirkung Bedingung, die hanafitische Rechtsschule sieht das bei volljährigen Frauen anders.

Wer in Deutschland oder Österreich heiratet, braucht außerdem das Standesamt, denn nur dort entsteht eine Ehe im rechtlichen Sinn (Stand: November 2026). Hier geht es um die Voraussetzungen und den Ablauf in Kürze; jeden Schritt von der Suche bis zur Walima beschreibt unser Beitrag Muslimisch heiraten: Der Ablauf einer islamischen Ehe. Einen ähnlichen Beitrag gibt es auf Französisch: le mariage en islam.

Kurz gesagt:

  • Nikah ist das arabische Wort für die islamische Heirat. Ihre Bausteine sind Angebot und Annahme, die Einwilligung beider, der Wali, zwei Zeugen und die Mahr.
  • Beim Wali unterscheiden sich die Rechtsschulen. Der sichere Weg ist, ihn immer einzubeziehen.
  • Eine Muslimin darf nach den vier Rechtsschulen keinen Nichtmuslim heiraten; ein Muslim darf eine Christin oder Jüdin heiraten.
  • Hat eine Konvertitin keinen muslimischen Wali, übernimmt meist ein Imam diese Aufgabe.
  • Rechtlich zählt in Deutschland und Österreich nur die standesamtliche Trauung.

Was ist Nikah? Die Bedeutung des Wortes

Nikah (arabisch nikāḥ) ist das arabische Wort für die Eheschließung und meint im Islam den Ehevertrag zwischen Mann und Frau. Der Koran spricht vom „Band des Nikah“ (ʿuqdat an-nikāḥ), also dem Ehevertrag (Al-Baqara 2:235).

Im Alltag meinen Muslime in Deutschland und Österreich mit „Nikah“ meist die religiöse Trauung, im Unterschied zur standesamtlichen. Weil oft ein Imam sie leitet, heißt sie auch „Imam-Nikah“ oder „Imam-Ehe“. Eine Bedingung ist der Imam nach den Rechtsschulen aber nicht: Gültig wird der Nikah durch seine Voraussetzungen, nicht durch die Person, die ihn leitet.

Was sind die Voraussetzungen einer islamischen Heirat?

Eine islamische Heirat braucht Angebot und Annahme, die Einwilligung beider, den Wali, zwei Zeugen und die Mahr. Die Rechtsschulen unterscheiden sich vor allem beim Wali und in Einzelheiten bei den Zeugen.

VoraussetzungWas sie bedeutetBeleg
Angebot und AnnahmeKlare Worte in einer Sitzung: Angebot von der Seite der Braut, Annahme durch den BräutigamÜbereinstimmende Lehre der Rechtsschulen
Einwilligung beiderNiemand darf zur Ehe gezwungen werdenSahih Muslim 1421, Sahih al-Bukhari 5136
Wali der FrauNach Mehrheitsmeinung Bedingung, nach hanafitischer Lehre bei Volljährigen nicht zwingendSunan Abi Dawud 2085
Zwei ZeugenSie bezeugen Angebot und AnnahmeMehrheitsmeinung, Einzelheiten unterschiedlich
MahrGabe des Mannes an die Frau, die allein ihr gehörtAn-Nisa 4:4

Angebot und Annahme: Wie wird der Nikah geschlossen?

Der Nikah kommt zustande, wenn in derselben Sitzung ein Angebot ausgesprochen und angenommen wird. Meist spricht der Wali das Angebot aus, der Bräutigam nimmt an, und beide Zeugen hören die Worte. Nach Auffassung der meisten Gelehrten geht das in jeder Sprache, die alle Beteiligten verstehen, also auch auf Deutsch.

Eine Beispielformel auf Arabisch und Deutsch sowie ein Muster für die Urkunde finden Sie im Beitrag Nikah-Zertifikat: Inhalt, Muster und rechtliche Bedeutung.

Warum braucht es die Einwilligung der Frau?

Ohne die Zustimmung der Frau gibt es keinen gültigen Nikah. Der Prophet ﷺ sagte: Die Frau ohne Ehemann hat mehr Recht über sich selbst als ihr Wali. Die Jungfrau wird um ihre Zustimmung gefragt, und ihr Schweigen ist ihre Zustimmung (Sahih Muslim 1421).

Eine Frau, die schon verheiratet war, darf erst verheiratet werden, nachdem man sie um ihre Entscheidung gefragt hat (Sahih al-Bukhari 5136). Als ein Vater seine Tochter Khansa bint Khidam gegen ihren Willen verheiratete, erklärte der Prophet ﷺ diese Ehe für ungültig (Sahih al-Bukhari 5138).

Auch staatlich ist Zwang verboten. In Deutschland steht auf Zwangsheirat eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren (§ 237 StGB). In Österreich ist eine unter Zwang geschlossene Ehe ebenfalls strafbar (oesterreich.gv.at: Standesamtliche Trauung).

Braucht die Frau einen Wali?

Nach Mehrheitsmeinung braucht die Frau für einen gültigen Nikah ihren Wali: Für die malikitische, die schafiitische und die hanbalitische Rechtsschule ist ein Nikah ohne Wali nicht gültig. Sie stützen sich unter anderem auf den Hadith „Keine Ehe ohne Wali“ (Sunan Abi Dawud 2085). Ein weiterer Hadith erklärt die Ehe einer Frau für ungültig, die ohne die Erlaubnis ihres Wali heiratet (Sunan Abi Dawud 2083).

Die hanafitische Schule sieht es anders: Eine volljährige, geistig gesunde Frau kann ihren Ehevertrag selbst schließen. Empfohlen ist aber auch dort, dass der Wali ihn schließt. Heiratet sie ohne seine Zustimmung einen Mann, der ihr nicht ebenbürtig ist (arab. kufʾ), kann der Wali widersprechen; viele spätere hanafitische Gelehrte halten eine solche Ehe sogar für ungültig.

Praktisch heißt das: Wer einen muslimischen Wali hat, bezieht ihn ein, denn dann ist der Nikah nach allen Rechtsschulen gültig. Wali ist in der Regel der Vater, sonst ein naher muslimischer Verwandter väterlicherseits wie Großvater, Bruder oder Onkel. Die genaue Reihenfolge unterscheidet sich je nach Schule; mehr dazu im englischen Leitfaden Who can be a wali?.

Der Wali ist Beschützer, nicht Besitzer. Er prüft den Mann, der um ihre Hand anhält, verhandelt die Mahr und achtet auf ihr Wohl. Gegen ihren Willen darf er sie nicht verheiraten.

Wer ist der Wali einer Konvertitin?

Hat eine Konvertitin keinen muslimischen Verwandten, der ihr Wali sein kann, übernimmt in Deutschland und Österreich meist ein Imam oder die Leitung eines islamischen Zentrums diese Aufgabe. Grundlage ist der Hadith: Der Herrscher ist der Wali derjenigen, die keinen hat (Sunan Abi Dawud 2083). Ein nichtmuslimischer Vater kann nach den Rechtsschulen nicht Wali beim Nikah seiner muslimischen Tochter sein.

Sprechen Sie dafür früh Ihre örtliche Moschee an. Ihr Vater bleibt Ihr Vater: Er kann beim Nikah dabei sein, und sein Segen ist für viele Familien wertvoll.

Bei IslamicKnot legen Konvertitinnen ihr Profil kostenlos an, und ihre Nummer wird nie weitergegeben. Zahlt ein Interessent, folgt eine begleitete Vorstellung innerhalb von IslamicKnot, bei der in jeder Nachricht ein Teammitglied dabei ist und Kontaktdaten herausgefiltert werden. IslamicKnot begleitet dabei, ist aber nicht ihr Wali. Mehr auf unserer Seite für Konvertitinnen (auf Englisch).

Zwei Zeugen: Wer darf bezeugen?

Zeugen beim Nikah sind nach Mehrheitsmeinung zwei volljährige muslimische Männer, die beim Vertragsschluss anwesend sind. Die meisten Rechtsschulen verlangen außerdem einen guten Leumund; die Hanafiten akzeptieren auch einen Mann und zwei Frauen. Die Malikiten verlangen die Bezeugung spätestens vor dem ehelichen Zusammenleben und legen großen Wert darauf, dass die Ehe bekannt gemacht wird.

Die IGGÖ in Österreich verlangt für die islamische Trauung die Lichtbildausweise von zwei Zeugen (IGGÖ: Eheschließung). Wählen Sie Zeugen, die Sie kennen und die später bestätigen können, was vereinbart wurde.

Die Mahr: Pflicht, aber keine Formsache

Die Mahr ist eine Gabe des Mannes an die Frau und gehört allein ihr (An-Nisa 4:4). Die Höhe vereinbaren beide Seiten, und sie kann sofort oder später fällig sein. Wird sie beim Vertrag nicht genannt, ist der Nikah nach Mehrheitsmeinung trotzdem gültig, und der Frau steht eine angemessene Mahr zu (arab. mahr al-mithl).

Der Koran spricht selbst von Ehen, bei denen die Mahr noch nicht festgelegt ist (Al-Baqara 2:236). Trotzdem gilt: Je klarer Betrag und Fälligkeit aufgeschrieben sind, desto weniger Streit gibt es später. Zur Höhe der Mahr lesen Sie unseren englischen Leitfaden How much should Mahr be?.

Wen darf man heiraten und wen nicht?

Eine Muslimin darf nach allen vier Rechtsschulen keinen Nichtmuslim heiraten. Der Koran sagt über gläubige Frauen: Sie sind den Ungläubigen nicht erlaubt, und diese sind ihnen nicht erlaubt (Al-Mumtahana 60:10). Ebenso heißt es: Verheiratet eure Frauen nicht mit Götzendienern, bis sie glauben (Al-Baqara 2:221).

Ein Muslim darf eine Christin oder Jüdin heiraten. Der Koran erlaubt Muslimen die ehrbaren Frauen der Leute der Schrift, wenn sie ihnen die Mahr geben und eine echte Ehe eingehen (Al-Ma’ida 5:5). Viele Gelehrte raten heute dennoch zur Vorsicht, vor allem mit Blick auf die religiöse Erziehung der Kinder. Mehr dazu lesen Sie in Can a Muslim marry a Christian? (auf Englisch).

Verboten sind außerdem Ehen mit nahen Verwandten, die der Koran aufzählt, etwa Mutter, Tochter, Schwester, Tante oder Nichte (An-Nisa 4:23). Cousin und Cousine gehören islamisch nicht dazu. In Österreich ist ihre Ehe aber gesetzlich verboten (siehe unten).

Wie läuft eine islamische Heirat ab?

Eine islamische Heirat läuft in Deutschland und Österreich meist in fünf Schritten ab: Kennenlernen mit den Familien, Antrag beim Wali, Vereinbarungen, Standesamt und Nikah, danach die Walima.

  1. Kennenlernen mit den Familien: Mann und Frau lernen sich mit Wissen ihrer Familien kennen, ohne allein zu sein. Was dabei für Nachrichten gilt, beantwortet Ist Chatten im Islam halal? Viele beten in dieser Zeit das Istikhara-Gebet (auf Englisch: Istikhara for marriage).
  2. Antrag beim Wali: Der Mann hält beim Wali der Frau um ihre Hand an. Der Wali prüft ihn, und die Frau entscheidet.
  3. Vereinbarungen: Beide Seiten legen die Mahr fest und schreiben Bedingungen auf, am besten im Nikah-Zertifikat.
  4. Standesamt und Nikah: Zuerst die standesamtliche Trauung, danach der Nikah mit Wali, zwei Zeugen, Angebot und Annahme, oft am selben Tag.
  5. Walima: Mit dem Hochzeitsessen wird die Ehe bekannt gemacht.

Jeden Schritt im Detail beschreibt unser Beitrag zum Ablauf einer islamischen Ehe.

Islamische Heirat und Standesamt: Was gilt in Deutschland?

In Deutschland wird eine Ehe rechtlich nur vor dem Standesbeamten geschlossen (§ 1310 BGB; Stand: November 2026). Ein Nikah allein macht Sie vor dem Gesetz also nicht zu Eheleuten. Am einfachsten verbinden Sie beides, etwa vormittags Standesamt und danach Nikah in der Moschee oder im Familienkreis.

Ob ein Nikah ohne Standesamt erlaubt ist und was die Frau dabei verliert, beantwortet unser Beitrag Imam-Nikah ohne Standesamt: Was Frauen wissen müssen.

Islamisch heiraten in Österreich und Wien

Auch in Österreich entsteht eine Ehe rechtlich nur vor dem Standesamt. Religiöse Trauungen haben vor den Behörden keine Rechtsgültigkeit (oesterreich.gv.at: Standesamtliche Trauung). Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) schließt islamische Ehen nur, wenn das Paar bereits standesamtlich verheiratet ist.

Für die islamische Trauung nennt die IGGÖ diese Unterlagen (Stand: November 2026):

  • die standesamtliche Heiratsurkunde,
  • Lichtbildausweise und Meldezettel beider Partner,
  • falls zutreffend eine Konvertierungsbestätigung,
  • die Lichtbildausweise der zwei Zeugen,
  • einen Nachweis über die volle Mitgliedschaft in der IGGÖ,
  • eine Bearbeitungsgebühr von 150 Euro.

Die Mahr sollten Sie vorher vereinbaren, denn sie wird in der islamischen Eheurkunde festgehalten. Die Trauung leitet in der Regel der erste Imam der zuständigen Gemeinde; den Termin vereinbaren Sie direkt dort (IGGÖ: Eheschließung). Die Servicestelle der IGGÖ sitzt in der Bernardgasse 5, 1070 Wien (IGGÖ: Service).

Zwei Regeln des österreichischen Eherechts sollten muslimische Familien kennen. Ehefähig ist laut oesterreich.gv.at nur, wer volljährig und entscheidungsfähig ist. Außerdem dürfen Verwandte bis einschließlich zum vierten Grad der Seitenlinie einander nicht heiraten, also auch Cousin und Cousine (oesterreich.gv.at: Anmeldung zur Eheschließung).

Wie IslamicKnot den Weg zur Ehe begleitet

IslamicKnot ist eine Heiratswebseite, die den Wali von Anfang an einbindet. Eine Schwester legt ihr Profil selbst an und trägt die Nummer ihres Wali ein, oder ihr Wali legt es für sie an. Anfragen gehen in beiden Fällen an den Wali, nicht an sie; private Nachrichten zwischen Mann und Frau gibt es nicht.

  • Für Schwestern und ihre Wali ist IslamicKnot kostenlos.
  • Männer sehen geprüfte Profile kostenlos und ohne Konto. Für den Kontakt zu einer Familie zahlen sie: 5 US-Dollar pro Familienkontakt, 12 US-Dollar für 3, 15 US-Dollar für 5 — einmalig, kein Abo.
  • Vor der ersten Anfrage erklärt jeder Mann fünf Dinge, die ersten vier mit dem Satz „Ich nehme Allah zum Zeugen“: Er verrichtet die fünf täglichen Gebete; er bittet die Frau und ihre Familie nie um finanzielle Hilfe; er kann eine Familie gründen, mit halal verdientem Einkommen und ohne Krankheit, die einer Ehe im Weg steht; er missbraucht keine Substanzen und sagt offen, wenn er raucht. Außerdem bestätigt er, dass er ihr Profil gelesen hat und beide für passend hält. Diese Erklärungen prüft der Wali im persönlichen Gespräch.
  • Ein Mensch aus unserem Team prüft jedes Profil, bevor es erscheint, und das Profil einer Schwester wird erst gelistet, wenn die Nummer ihres Wali hinterlegt ist, und wir prüfen, dass die Nummer ihm gehört.
  • Das Anmeldeformular ist vorerst auf Englisch; es dauert etwa zwei Minuten.

Wie das im Einzelnen abläuft, lesen Sie unter So funktioniert IslamicKnot (auf Englisch).

Quellen

Häufige Fragen

Was sind die Voraussetzungen für eine islamische Heirat?

Eine islamische Heirat braucht Angebot und Annahme, die Einwilligung beider, zwei Zeugen und eine Mahr. Nach Mehrheitsmeinung ist außerdem der Wali der Frau Bedingung. In Deutschland und Österreich ist für die rechtliche Gültigkeit zusätzlich die standesamtliche Trauung nötig.

Ist eine islamische Ehe ohne Wali gültig?

Nach der Mehrheit der Gelehrten nicht. Die hanafitische Schule erlaubt einer volljährigen Frau, ihren Vertrag selbst zu schließen, gibt dem Wali aber ein Einspruchsrecht, wenn der Mann nicht ebenbürtig ist. Wer einen Wali hat, sollte ihn deshalb immer einbeziehen.

Darf eine Muslimin einen Christen heiraten?

Nein, nach allen vier Rechtsschulen darf eine Muslimin keinen Nichtmuslim heiraten, also auch keinen Christen oder Juden. Grundlage sind unter anderem Al-Mumtahana 60:10 und Al-Baqara 2:221.

Was ist Nikah?

Nikah ist das arabische Wort für die islamische Eheschließung, also den Ehevertrag aus Angebot und Annahme vor zwei Zeugen. Nach Mehrheitsmeinung gehört der Wali der Frau dazu, und die Frau erhält eine Mahr. Rechtlich ersetzt der Nikah in Deutschland und Österreich nicht die standesamtliche Trauung.

Wer ist mein Wali, wenn mein Vater kein Muslim ist?

Dann übernimmt ein muslimischer Verwandter die Aufgabe, falls es einen gibt. Sonst gilt: Der Herrscher ist der Wali derjenigen, die keinen hat (Sunan Abi Dawud 2083). In Deutschland und Österreich ist das meist ein Imam oder die Leitung eines islamischen Zentrums.

Wie läuft eine islamische Heirat ab?

Meist in fünf Schritten: Kennenlernen mit Wissen der Familien, Antrag beim Wali, Vereinbarung von Mahr und Bedingungen, Standesamt und Nikah, danach die Walima. Der Nikah selbst besteht aus Angebot und Annahme vor zwei Zeugen, in der Regel gesprochen vom Wali und vom Bräutigam.

Ist eine islamische Heirat in Deutschland rechtlich gültig?

Nein, ein Nikah allein hat in Deutschland keine rechtliche Wirkung. Eine Ehe entsteht nur vor dem Standesbeamten (§ 1310 BGB). Am einfachsten verbinden Sie Standesamt und Nikah am selben Tag.

Wo kann man in Wien islamisch heiraten?

In Wien und ganz Österreich führt die IGGÖ islamische Trauungen durch, in der Regel über den ersten Imam der zuständigen Gemeinde. Voraussetzung ist die standesamtliche Ehe. Die Servicestelle sitzt in der Bernardgasse 5, 1070 Wien. Für Ihre eigene Situation fragen Sie bitte einen qualifizierten Imam oder Gelehrten in Ihrer Nähe. Hinweis: Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen und ist keine Rechtsberatung.