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Imam-Nikah ohne Standesamt: Was erlaubt ist und was Frauen dabei verlieren

Von Mohanned Farahat, Gründer ·

IslamicKnot auf Deutsch

Imam-Nikah ohne Standesamt: Was erlaubt ist und was Frauen dabei verlieren

Für Erwachsene ist ein Imam-Nikah ohne Standesamt in Deutschland nicht verboten (Stand: November 2026). Das frühere Bußgeld für eine religiöse Trauung vor der standesamtlichen gibt es seit 2009 nicht mehr. Rechtlich entsteht durch einen Nikah ohne Standesamt aber keine Ehe: Die Frau hat keinen Anspruch auf Unterhalt als Ehefrau, kein gesetzliches Erbrecht und keine Witwenrente.

Mit Minderjährigen ist jede religiöse oder traditionelle Trauung seit 2017 verboten. In Österreich ist eine bloß religiöse Ehe vor dem Gesetz ungültig, und die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) traut nur Paare, die bereits standesamtlich verheiratet sind.

Kurz gesagt:

  • Erwachsene dürfen in Deutschland auch einen Nikah ohne Standesamt schließen; ein Bußgeld droht dafür seit dem 1. Januar 2009 nicht mehr (Stand: November 2026).
  • Eine religiöse oder traditionelle Trauung mit einer Person unter 18 ist verboten. Das Bußgeld beträgt bis zu 5.000 Euro.
  • Eine reine Imam-Ehe gibt der Frau nicht die gesetzlichen Rechte einer Ehefrau: kein Unterhalt als Ehefrau, kein Zugewinnausgleich, kein gesetzliches Erbrecht, keine Witwenrente.
  • In Österreich ist eine bloß religiöse Ehe ungültig; die IGGÖ traut nur nach dem Standesamt.
  • Der sichere Weg: Standesamt und Nikah, gern am selben Tag.

Was ist ein Imam-Nikah?

Ein Imam-Nikah, oft auch Imam-Ehe genannt, ist eine rein religiöse Eheschließung, die ein Imam leitet. Nikah ist das arabische Wort für den islamischen Ehevertrag: Angebot und Annahme vor zwei Zeugen, nach Mehrheitsmeinung mit dem Wali der Frau.

Der Imam selbst ist nach den Rechtsschulen keine Bedingung, denn gültig wird der Nikah durch seine Voraussetzungen, nicht durch die Person, die ihn leitet. In der Praxis leitet der Imam die Trauung, achtet auf die Voraussetzungen und stellt oft eine Urkunde aus. „Ohne Standesamt“ heißt: Das Paar heiratet nur religiös und nicht vor dem Standesbeamten.

Ist ein Nikah ohne Standesamt in Deutschland erlaubt?

Ja, für Erwachsene ist ein Nikah ohne Standesamt in Deutschland nicht verboten (Stand: November 2026). Früher war eine religiöse Trauung vor der standesamtlichen eine Ordnungswidrigkeit, das sogenannte Voraustrauungsverbot nach § 67 des alten Personenstandsgesetzes. In das neue Personenstandsgesetz, das am 1. Januar 2009 in Kraft trat, wurde diese Regel nicht übernommen (Bundestag, Drucksache 18/12086, S. 24).

Erlaubt heißt aber nicht gültig. In Deutschland gilt seit 1875 die obligatorische Zivilehe (Wissenschaftliche Dienste des Bundestages). Eine Ehe wird nur dadurch geschlossen, dass beide vor dem Standesbeamten erklären, die Ehe eingehen zu wollen (§ 1310 BGB). Im Inland ist nur diese Form möglich (Art. 13 Abs. 4 EGBGB).

Eine Ausnahme betrifft Paare, bei denen keiner Deutscher ist. Sie können vor einer Person heiraten, die die Regierung eines ihrer Heimatstaaten ordnungsgemäß dazu ermächtigt hat, etwa im Konsulat (Art. 13 Abs. 4 Satz 2 EGBGB). Ein Moschee-Imam ist das in aller Regel nicht; mehr zu Konsulatsehen lesen Sie im Beitrag Online-Nikah.

Ist ein Imam-Nikah gültig?

Nach islamischem Recht kann ein Imam-Nikah ohne Standesamt gültig sein, wenn seine Voraussetzungen erfüllt sind, vor allem die Einwilligung beider, zwei Zeugen und nach Mehrheitsmeinung der Wali. Was im Einzelnen dazugehört, auch zur Mahr, erklärt unser Beitrag Heiraten im Islam: Voraussetzungen, Wali, Mahr und Zeugen. Nach deutschem Recht ist das Paar dagegen nicht verheiratet.

Beides muss man auseinanderhalten. Das Standesamt macht einen Nikah nicht „islamischer“. Es sichert aber Rechte ab, die auch der Islam der Frau zuspricht, etwa Unterhalt und Erbe.

Was gilt bei Minderjährigen?

Seit dem 22. Juli 2017 sind religiöse und traditionelle Trauungen mit Minderjährigen verboten. Das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen hat dazu § 11 Abs. 2 in das Personenstandsgesetz eingefügt (§ 11 PStG). Verboten ist jede religiöse oder traditionelle Handlung, die eine eheähnliche, dauerhafte Bindung mit einer Person unter 18 begründen soll; das gilt auch für entsprechende Verträge.

Das Verbot richtet sich unter anderem an den Geistlichen, der die Trauung vornimmt, an Sorgeberechtigte, die sie veranlassen, und an Zeugen, deren Mitwirkung für die Gültigkeit erforderlich ist. Ein Verstoß kann mit einem Bußgeld bis 5.000 Euro geahndet werden (§ 70 PStG). Standesamtlich darf ohnehin erst heiraten, wer volljährig ist (§ 1303 BGB).

Welche Rechte fehlen der Frau bei einem Nikah ohne Standesamt?

Ohne standesamtliche Trauung hat die Frau nicht die gesetzlichen Rechte einer Ehefrau, denn die Gesetze knüpfen an die Ehe an. Spürbar wird das meist erst, wenn die Ehe zerbricht oder der Mann stirbt.

BereichMit standesamtlicher EheNur Imam-Nikah
Unterhalt während der EheBeide sind verpflichtet, die Familie angemessen zu unterhalten (§ 1360 BGB)Kein Anspruch als Ehefrau
Unterhalt nach der ScheidungMöglich, wenn sie sich nicht selbst unterhalten kann und ein gesetzlicher Grund vorliegt (§ 1569 BGB)Kein Anspruch als Ehefrau
Vermögen bei ScheidungZugewinnausgleich, wenn nichts anderes vereinbart ist (§ 1363 BGB)Kein Zugewinnausgleich
ErbeGesetzliches Erbrecht neben Kindern und anderen Verwandten (§ 1931 BGB)Kein gesetzliches Erbrecht, nur durch Testament (§ 1937 BGB)
WitwenrenteAnspruch, wenn der Verstorbene die Wartezeit erfüllt hat (§ 46 SGB VI)Kein Anspruch
KrankenversicherungFamilienversicherung als Ehegattin möglich (§ 10 SGB V)Nicht als Ehegattin
VaterschaftDer Ehemann gilt automatisch als Vater (§ 1592 BGB)Vaterschaft muss anerkannt oder gerichtlich festgestellt werden
EhegattennachzugSetzt eine rechtsgültige Ehe voraus (Wissenschaftliche Dienste)Nicht möglich

Einige Rechte gibt es auch ohne Ehe. Ein Kind hat Anspruch auf Unterhalt von seinem Vater, sobald die Vaterschaft rechtlich feststeht (§ 1601 BGB). Die Mutter kann vom Vater Unterhalt verlangen, wenn ihr wegen der Betreuung des Kindes keine Arbeit zugemutet werden kann, mindestens für drei Jahre nach der Geburt (§ 1615l BGB).

Wer bereits nur religiös verheiratet ist, kann einiges absichern, etwa durch ein Testament und die Anerkennung der Vaterschaft. Den vollen Schutz gibt aber nur die standesamtliche Trauung. Sie lässt sich nachholen, wenn beide volljährig und nicht anderweitig verheiratet sind.

Imam-Nikah ohne Standesamt in Österreich

Auch in Österreich ist eine bloß religiöse Eheschließung vor dem Gesetz ungültig (oesterreich.gv.at: Islamische Trauung). Die IGGÖ schreibt ausdrücklich, dass die standesamtliche Eheschließung Voraussetzung für die islamische Trauung ist (IGGÖ: Eheschließung). Über die IGGÖ ist eine Imam-Ehe ohne Standesamt also nicht möglich.

Ob eine religiöse Trauung vor dem Standesamt in Österreich darüber hinaus verboten ist, beantworten die offiziellen Informationsseiten, die wir geprüft haben, nicht ausdrücklich. Klar geregelt ist dagegen: Ehefähig ist nur, wer volljährig und entscheidungsfähig ist. Verwandte bis einschließlich zum vierten Grad der Seitenlinie, also auch Cousin und Cousine, dürfen nicht heiraten (oesterreich.gv.at: Anmeldung zur Eheschließung).

Ein nur religiös verheiratetes Paar ist für den Staat nicht verheiratet. Für unverheiratete Paare (Lebensgefährten) nennt oesterreich.gv.at unter anderem:

  • Unterhalt: Grundsätzlich gibt es keinen Unterhaltsanspruch gegenüber dem Partner (Unterhaltsleistungen).
  • Erbe: Ein Erbrecht besteht nur, wenn kein gesetzlicher Erbe da ist, und es gibt keinen Pflichtteil. Wer in den drei Jahren vor dem Tod zusammengelebt hat, darf ein Jahr in der gemeinsamen Wohnung bleiben (Erbrecht).
  • Pension: Es besteht kein Anspruch auf Witwenpension (Versicherungsleistungen und Steuern).
  • Krankenversicherung: Eine Mitversicherung ist nur unter Bedingungen möglich, etwa nach zehn Monaten gemeinsamen Haushalts und bei Kindererziehung oder unbezahlter Haushaltsführung (ebd.).
  • Kinder: Die Vaterschaft muss anerkannt oder gerichtlich festgestellt werden (Vaterschaft). Der Vater trägt die Entbindungskosten und den Unterhalt der Mutter für die ersten sechs Wochen nach der Geburt (Unterhaltsleistungen).

Was sagen Gelehrte und islamische Gemeinschaften?

Aus islamischer Sicht gibt es gute Gründe, die Ehe auch staatlich zu schließen, und die IGGÖ in Österreich macht das sogar zur Voraussetzung für den Nikah. Der Islam gibt der Ehefrau Rechte: die Mahr, Unterhalt durch ihren Mann und einen festen Anteil am Erbe (An-Nisa 4:12). Ohne standesamtliche Ehe hat sie für Unterhalt und Erbe in Deutschland und Österreich keinen gesetzlichen Anspruch als Ehefrau.

Für Schulden mit einer Frist sagt der Koran: Schreibt sie auf (Al-Baqara 2:282). Eine aufgeschobene Mahr ist eine solche Schuld. Auch vereinbarte Bedingungen zählen: Der Prophet ﷺ sagte, am meisten verdienten es jene Bedingungen, erfüllt zu werden, durch die die Ehe erlaubt wird (Sahih al-Bukhari 5151).

Eine geheim gehaltene Ehe sehen viele Gelehrte kritisch. Nach malikitischer Lehre ist ein Nikah, bei dem die Zeugen zur Geheimhaltung verpflichtet werden, sogar aufzulösen. Für Ihre eigene Situation fragen Sie bitte einen qualifizierten Imam oder Gelehrten in Ihrer Nähe.

Religiöse Zweitfrau: Was bedeutet das rechtlich?

Schließt ein standesamtlich verheirateter Mann eine Imam-Ehe mit einer zweiten Frau, ist diese zweite Ehe für den Staat keine Ehe. Das deutsche Recht erlaubt nur eine Ehe zur selben Zeit (§ 1306 BGB), und eine weitere staatliche Eheschließung ist strafbar (§ 172 StGB). Auch in Österreich ist die Doppelehe verboten (oesterreich.gv.at).

Für die zweite Frau heißt das: Sie hat keine gesetzlichen Rechte als Ehefrau. Gesetzliches Erbrecht und Witwenrente stehen allein der standesamtlich verheirateten Frau zu. Für gemeinsame Kinder gilt, was oben steht: Die Vaterschaft muss festgestellt werden, dann hat das Kind Anspruch auf Unterhalt.

Islamisch ist die Mehrehe unter Bedingungen erlaubt, und der Koran knüpft sie an Gerechtigkeit: Wer fürchtet, nicht gerecht zu sein, soll nur eine Frau heiraten (An-Nisa 4:3). Wir schreiben das nicht, um Frauen in dieser Lage zu verurteilen. Jede Frau soll vorher wissen, worauf sie sich einlässt, und ein Wali sollte vor dem Nikah klären, ob der Mann bereits verheiratet ist.

So machen Sie es richtig: Standesamt und Nikah

Der sichere Weg ist, standesamtlich und islamisch zu heiraten, am einfachsten am selben Tag.

  1. Beim Standesamt anmelden und fragen, welche Unterlagen Sie brauchen, besonders bei ausländischer Staatsangehörigkeit.
  2. Mahr und Bedingungen schriftlich festhalten. Wie das geht, zeigt unser Beitrag Nikah-Zertifikat: Inhalt, Muster und rechtliche Bedeutung.
  3. Den Imam früh ansprechen und fragen, ob er die Heiratsurkunde sehen möchte. In Österreich verlangt die IGGÖ sie.
  4. Am Hochzeitstag zuerst zum Standesamt, danach Nikah in der Moschee oder im Familienkreis.
  5. Beide Urkunden aufbewahren, im Original und als Scan.

Den gesamten Weg von der Suche bis zur Walima beschreibt unser Beitrag Muslimisch heiraten: Der Ablauf einer islamischen Ehe.

IslamicKnot ist eine Heiratswebseite mit Wali: Anfragen gehen an den Wali der Frau, nicht an sie selbst. So kommen Fragen nach Familienstand und Absichten früh auf den Tisch. Hat eine Konvertitin keinen Wali, begleitet ein Teammitglied jede Vorstellung.

Für Schwestern und ihre Wali ist IslamicKnot kostenlos; mehr dazu auf der deutschen Startseite von IslamicKnot und auf unserer Seite für Schwestern (auf Englisch). Das Anmeldeformular ist vorerst auf Englisch; es dauert etwa zwei Minuten.

Quellen

Häufige Fragen

Was ist ein Imam-Nikah?

Ein Imam-Nikah ist eine rein religiöse islamische Eheschließung, die ein Imam leitet, oft ohne standesamtliche Trauung. Nach islamischem Recht kann sie gültig sein, wenn Einwilligung, zwei Zeugen und nach Mehrheitsmeinung der Wali gegeben sind. In Deutschland und Österreich ist das Paar dadurch rechtlich nicht verheiratet.

Darf man in Deutschland einen Nikah ohne Standesamt schließen?

Ja, für Erwachsene ist eine rein religiöse Trauung seit dem 1. Januar 2009 nicht mehr verboten (Stand: November 2026). Rechtlich entsteht dadurch aber keine Ehe (§ 1310 BGB), und die Frau hat keine gesetzlichen Rechte als Ehefrau. Ein Gesetz, das Erwachsenen die standesamtliche Urkunde für den Nikah vorschreibt, gibt es seit 2009 nicht mehr (Drucksache 18/12086, S. 24); ob eine Moschee sie sehen möchte, fragen Sie dort nach.

Ist ein Imam-Nikah in Deutschland gültig?

Nach deutschem Recht nicht; das Paar gilt als unverheiratet. Nach islamischem Recht kann der Nikah gültig sein, wenn seine Voraussetzungen wie Einwilligung, Zeugen und nach Mehrheitsmeinung der Wali erfüllt sind.

Ist ein Imam-Nikah strafbar?

Für Erwachsene nicht. Ist eine beteiligte Person unter 18, ist die religiöse Trauung verboten und kann mit bis zu 5.000 Euro Bußgeld geahndet werden (§ 11 Abs. 2, § 70 PStG). Wer jemanden zur Ehe zwingt, macht sich strafbar (§ 237 StGB).

Kann man in Österreich islamisch heiraten ohne Standesamt?

Über die IGGÖ nicht, denn sie setzt die standesamtliche Ehe voraus. Eine bloß religiöse Ehe ist vor dem österreichischen Gesetz ohnehin ungültig.

Hat die Frau nach einem Imam-Nikah Anspruch auf Unterhalt oder Erbe?

Als Ehefrau nicht, weil rechtlich keine Ehe besteht: Ein gesetzliches Erbrecht hat nur die Ehefrau aus einer standesamtlichen Ehe (§ 1931 BGB), der Mann kann sie aber durch ein Testament bedenken (§ 1937 BGB). Hat sie ein Kind von ihm, kann sie Unterhalt verlangen, wenn ihr wegen der Kinderbetreuung keine Arbeit zugemutet werden kann, mindestens für drei Jahre nach der Geburt (§ 1615l BGB). Das Kind hat einen eigenen Anspruch.

Was kostet ein Imam-Nikah?

Die Kosten für einen Imam-Nikah legt jede Moscheegemeinde selbst fest; in Deutschland fragen Sie direkt bei Ihrer Gemeinde nach. In Österreich nennt die IGGÖ eine Bearbeitungsgebühr von 150 Euro; sie traut nur Paare, die bereits standesamtlich verheiratet sind, und verlangt unter anderem einen Nachweis über die volle Mitgliedschaft in der IGGÖ (Stand: November 2026).

Kann man die standesamtliche Trauung später nachholen?

Ja, wenn beide volljährig und nicht anderweitig verheiratet sind. Rechtlich verheiratet sind Sie ab dem Tag der standesamtlichen Trauung. Ob der Nikah danach wiederholt werden soll, klären Sie mit Ihrem Imam; ein gültiger Nikah muss nach islamischem Recht nicht wiederholt werden. Hinweis: Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen und ist keine Rechtsberatung.